Die Onlinedurchsuchung
Die Onlinedurchsuchung ist wohl mithin eines der umstrittensten Mittel in der deutschen Strafverfolgung: Konkret geht es darum, dass Ermittler die Befugnis haben – oder in manchen Fällen wenigstens haben sollen – verdeckt in Computer und Rechnersysteme einzudringen und den gesamten Datenverkehr und die gespeicherten Daten mithilfe der Onlinedurchsuchung nicht nur durchzusehen, sondern auch laufend und ständig zu überwachen. Das soll zum Zweck von Strafverfolgung, Gefahrenabwehr und Terrorismusbekämpfung geschehen dürfen. Die technischen Mittel dazu, die das möglich machen, sind der Kontrovers umkämpfte “Bundestrojaner” – eine Malware im Auftrag der Regierung, die das Eindringen in zu überwachende Rechnersysteme erledigen, und die Überwachungsaufgabe durchführen soll.
Das Problem bei einer solchen Vorgehensweise der Onlinedurchsuchung ist die für viele Juristen nicht ausreichend vorhandene verfassungsrechtliche Grundlage. So erklärte der Bundesverfassungsgerichtshof in einem Urteil 2008 die Onlinedurchsuchung grundsätzlich als verfassungswidrig und nur unter besonders strengen Auflagen in wirklich ausreichend begründeten Einzelfällen als überhaupt zulässig.
Das Problem als Ganzes darf, wenn es um eine Erlaubnis für die präventive Onlinedurchsuchung von privaten Computern und Smartphones geht, aber nicht nur als ein rein rechtliches aufgefasst werden: es ist vor allem ein moralisches und staatstechnisches, wenn es darum geht, dass der Staat sich exakt der gleichen “illegalen” Mittel bedient, wie kriminelle Hacker, die er verfolgt, und die Früchte ihrer kriminellen Arbeit als Mittel für staatliche Kontrolle und Überwachung einsetzt.
Insgesamt wird mit der Legalisierung der Onlinedurchsuchung, wie sie bereits eingesetzt wird, ein Weg beschritten – der auch von vielen Bürgern dieses Landes als bedenklich gesehen wird. Manche denken dabei schon an George Orwells Klassiker “1984″.
Hinterlasse eine Antwort
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.