Der Bundestrojaner

Für viele Menschen, vor allem die, die im Internet unterwegs sind, gab es in letzter Zeit nichts Kontroverseres wie die öffentlichen Debatten um den so genannten “Bundestrojaner”. An den Gedanken des permanenten Datenklaus durch diverse Anbieter im Netz hat man sich teilweise schon dran gewöhnt, aber dass sich nun die deutsche Regierung ebenfalls in solche Gefilde begibt, und den Bundestrojaner noch öffentlich ankündigt, schlägt für viele das Fass aus den Boden.

Gegenstand dieser Handlungsweise ist ein Schadprogramm, salopp Bundestrojaner getauft, das für das Ausspähen von Daten auf PCs, Smartphones und Blackberrys geeignet ist. Die Bundes- und Landeskriminalämter wollen (offiziell gibt es den Bundestrojaner noch nicht, sondern nur die vorbereitenden technischen Studien) dazu benutzen, den Inhalt geöffneter Chat- und Browserfenster auszuspähen und mittels einer Keylogger-Funktionalität auch die Usereingaben aufzuzeichnen. Die Begründung für den Bundestrojaner ist dabei die Terrorismusbekämpfung.

Die ganze Aktion samt dem Bundestrojaner wird von staatlicher Seite als Online-Durchsuchung gesehen, in deren Rahmen Ermittler Daten offen oder verdeckt zur Informationsbeschaffung, zur Gefahrenabwehr und zur Strafverfolgung ausspähen können und dürfen. Die staatlich eingesetzte Ausspionierungssoftware soll entweder durch persönliches Aufspielen eines Ermittlers auf den jeweiligen Rechner oder auch über den für Schadsoftware üblichen Weg, nämlich über das Internet, an sein Ziel gelangen.

Die rechtlichen Grundlagen für die Online-Durchsuchung sind jedoch sehr wackelig – der als Rechtsgrundlage für den Bundestrojaner und vergleichbare Maßnahmen herangezogene Paragraph §100 h/Abs.1 der Strafprozessordnung, ist für viele Menschen als Begründung für so etwas, selbst bei weiter Auslegung, nicht ausreichend.

Die überwiegende Mehrheit der Menschen sind voll Unmut und durchaus der Meinung, dass das Ausspionieren der eigenen Bürger nach dem Muster ehemaliger diktatorischer Regime in einem demokratischen Staat ganz sicher nichts zu suchen hat – egal, welche Gesetze man dafür eigens schafft und welche Begründungen man erfindet. Viele erinnert dies an Stasi-Methoden.

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