Behörde zur Verbrechensbekämpfung
Das Bundeskriminalamt ist eine Behörde des Bundes der Bundesrepublik Deutschland. Es ist dem Bundesministerium des Innern nachgeordnet und hat den Hauptsitz in Wiesbaden sowie weitere Standorte in Berlin und Meckenheim im Rheinland. Das Bundeskriminalamt – abgekürzt BKA – bildet zusammen mit der Polizei beim Deutschen Bundestag und der Bundespolizei eine der Polizeien der Bundesrepublik.
Die Bundeskriminalamt Aufgaben liegen in der Koordination der nationalen Verbrechensbekämpfung in ständiger und enger Zusammenarbeit mit den Kriminalämtern der Länder. Zu den weiteren Bundeskriminalamt Aufgaben gehört die Ermittlung bei schwerer Kriminalität mit Bezug zum Ausland. Die Bundeskriminalamt Aufgaben umfassen ebenfalls den Schutz der Mitglieder der Verfassungsorgane im Bund und die Vertretung des Bundes als nationales Zentralbüro bei Interpol.
Die Bundeskriminalamt Aufgaben sind in den Artikeln 73 und 87 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland geregelt. Hier heißt es unter anderem, dass der Bund zur Verbrechensbekämpfung Zentralstellen für das polizeiliche Nachrichten- und Auskunftswesen errichten kann. Gemäß § 3 des BKAG ist das Bundeskriminalamt befugt Informationen zu sammeln und auszuwerten und ist zudem der Ansprechpartner und die Schaltstelle für internationale Zusammenarbeit in der Verbrechensbekämpfung.
Zu den Bundeskriminalamt Aufgaben gehört auch die Unterhaltung von Einrichtungen für erkennungsdienstliche Behandlungen und die Erstellung von kriminaltechnischen Gutachten sowie die wissenschaftliche Bewertung von Straftaten. Darüber hinaus verwaltet das BKA personenbezogene und sensible Daten und ist berechtigt im Auftrag der zuständigen Länder bestimmte Dateien anzulegen, zu verwalten und zu speichern.
Dass jedoch die Abwehr von Gefahren nach wie vor im Zuständigkeitsbereich der Länder liegt, wird in § 1 Abs. 3 BKAG geregelt.
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